FAQ - Häufig gestellte Fragen
Woher erhalte ich ein Rezept für Logopädie?
Verordnungen für eine logopädische Behandlung stellen Kinderärzte, Pädaudiologen, HNO-Ärzte, Kieferorthopäden, Zahnärzte, Neurologen und Hausärzte / Allgemeinmediziner nach einer ausführlichen Diagnostik -bei Bedarf- aus. Bitte beachten Sie, dass der Therapiebeginn spätestens 14 Tage nach Ausstellungsdatum der Verordnung erfolgen soll.
Wie verläuft die Terminabsprache?
Termine werden gemeinsam vereinbart. Natürlich versuchen wir auf die Bedürfnisse unserer Patienten und deren Angehörigen einzugehen.
Was geschieht in der ersten Stunde?
Es findet ein Erstgespräch, das sogenannte Anamnesegespräch statt. Dabei haben Sie die Möglichkeit, genau zu schildern, weshalb Sie zu uns gekommen sind.
Die Kontaktaufnahme bei Kindern erfolgt auf eine leichte und spielerische Art. Mithilfe von Tests und Spielen wird der Wortschatz, die Grammatik und die Aussprache des Kindes beurteilt und der logopädische Handlungsbedarf ermittelt.
Die Kontaktaufnahme bei Patienten mit neurologischen Störungen und Störungen der Stimme erfolgt über ein ausführliches Gespräch, in dem Probleme, Wünsche und Ziele ausführlich besprochen werden. In standardisierten Testverfahren wird das individuelle Problem getestet und ausgewertet, um eine optimal angepasste Therapie zu gewährleisten.
Dauer und Anzahl der Therapien
Je nach Störungsbild und Ermessen Ihres Arztes werden logopädische Therapieeinheiten von 30, 45 oder 60 Minuten verordnet. Meist findet die logopädische Therapie 1-2 Mal in der Woche statt.
Therapieablauf
Eine logopädische Behandlung widmet sich in erster Linie der Heilung von Störungen in den Bereichen der Sprache, Stimme und des Sprechens. Nach erfolgreichem Anamnesegespräch planen wir mit Ihnen den weiteren Ablauf der Behandlung und erklären Ihnen die angewandten Techniken und Übungen. Da jeder Patient und jedes logopädische Behandlungsfeld eine unterschiedliche Vorgehensweise erfordert, gibt es keinen standardisierten Therapieverlauf.
Wer bezahlt eine logopädische Behandlung?
Die Logopädie ist als Heilmittel Bestandteil der medizinischen Grundversorgung und wird auf Verordnung des Arztes von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Vom Gesetzgeber wird eine geringe Eigenbeteiligung bei Patienten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, vorgeschrieben. Kinder sind von der Zuzahlung befreit. Bei privat versicherten Patienten übernehmen die Krankenkassen die Kosten in unterschiedlichem Umfang.
Jeder Betroffene hat einen gesetzlichen Anspruch auf logopädische Behandlung!
Bitte lassen Sie sich bei einer angestrebten logopädischen Behandlung von Ihrer Krankenkasse beraten.
Wie arbeiten Logopäden?
Unter Berücksichtigung medizinischer, pädagogischer und psychologischer Kenntnisse wird mit dem Patienten und seinen Angehörigen ein dem Störungsbild entsprechender, individueller Behandlungsplan erstellt. Um die Kommunikationsfähigkeit des Patienten optimal zu fördern, wird in der logopädischen Therapie systematisch und in kleinen Schritten gearbeitet. Dabei werden alle Sinnesbereiche angesprochen und gefördert. Die Therapie wird in Einzelsitzungen, falls erforderlich auch in Gruppensitzungen durchgeführt.